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Gibt es Regeln bei der Wohnungsübergabe?

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Unser Ex- Vermieter wirft uns vor, dass wir die Wohnung nicht richtig übergeben hätten (es war nur Mündlich und den Schlüssel warfen wir in seinen Postkasten, da er nicht da war) und will uns nun noch Miete abkassieren... Darf er das Wirklich??? Des weiteren hat er uns diesbezüglich einen Einschreibebrief gesendet, den wir in der Post abholen sollten, aber keine Zeit hatten und Ihn somit erst spät abholten.
Außerdem will er jetzt auf unsere Kosten Reinigungsarbeiten durchführen, obwohl wir die Wohnung geputzt hatten. Es war Ihm wohl nicht sauber genung. Ich habe um einen Kostenvoranschlag gebeten- er meinte nur er sei nicht unser Laufbursche... :-( Habe ech ein paar Probleme damit, denn nun droht er auch nocht mit dem Anwalt, wobei ich nur meinte, dass man dies auch so lösen kann!
Ach verdammt... es war unsere erste Wohnung und wir dachten nicht dass diese Übergabe zu so einem Problem wird... wir leben in einem 2000 Leute Dorf-  jeder kennt jeden... somit dachten wir nicht daran so was richtig offiziell zu machen, der Vermieter hat uns auch nichts gesagt, als wir mit ihm vereinbarten, dass wir am 01/06/ weg sind...
Das mit der Reinigung stand im Brief, aber den haben wir, wie gesagt länger nicht abholen können, darin stand eine Frist, welche schon abgelaufen war! :-(
gefragt vor 10 Monate von anonym

5 Antworten

0 Stimmen
Na toll... Deswegen macht man immer ein Übergabeprotokoll damit man auf beiden Seiten etwas handfestes hat. So wie jetzt der Fall liegt, steht Aussage gegen Aussage. Und ich denke es läuft darauf hinaus das ganze per Anwalt zu klären. Euer Vermieter müsste jetzt alle Schäden und Unsauberkeiten dokumentieren sollen um Ansprüche gegen Euch gelten zu machen. Ihr müsst Einspruch gegen seine Zahlungsaufforderungen erheben usw.
Ich rate Euch aber unbedingt zu einem Anwalt...

Viel Glück
beantwortet vor 10 Monate von anonym
0 Stimmen
Hast du schrifltich gekündigt und eine Bestätigung ? Dann kann er keine Miete mehr kassieren
Normalerweise macht man ein Abnahmeprotokoll, das hast du nicht und damit ein Problem.
Der Mieter kann Reinigung/Renovierung nachfordern, die muss er aber schriftlich formulieren (steht ja vlt in dem Einschreibebrief), nur wenn ihr das nicht macht kann er auf eure Kosten Reinigungsarbeiten durchführen lassen, einfach so geht das nicht.
beantwortet vor 10 Monate von anonym
0 Stimmen
Hi,

ruf ihn doch an und entschuldige dich und sag, daß du gerne nochmal zu einem treffen kommen würdest, wo er dir die Mängel zeigen kann. Dann kannst du ja mit ihm ausmachen, daß du die Mängel schnellst möglich beseitigst.
Ich denke mal, daß er auch keine Lust hat, die ganze Sache mit Anwalt zu klären.

Grüßle
beantwortet vor 10 Monate von anonym
0 Stimmen
Die Wohnung muss besenrein verlassen werden. SChlecht geputzt gibt es deshalb kaum. gehe zu einem Anwalt
beantwortet vor 10 Monate von anonym
0 Stimmen
Die Übergabe war zwar nicht korrekt, aber der Vermieter hat wieder Zugang zu seinem Mietobjekt - das zählt.

Bezüglich seiner Forderung muss er euch eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel geben. Hat er dies getan und die Frist ist fruchtlos verstrichen, darf er den Mangel beseitigen lassen und euch in Rechnung stellen.

Der Vermieter ist zur Schadensminderung verpflichtet.

Hätten ihr den Brief gar nicht abgeholt, wäre er nicht zugestellt worden - somit wäre keine Frist verstrichen. War vermutlich ein Einschreiben mit Rückschein. Eine Annahmeverweigerung zählt als nicht zugestellt, dies kann wichtig für Fristwahrungen sein.
beantwortet vor 10 Monate von anonym

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